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   BGH, 30.01.1991 - XII ZR 115/90   

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https://dejure.org/1991,16824
BGH, 30.01.1991 - XII ZR 115/90 (https://dejure.org/1991,16824)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1991 - XII ZR 115/90 (https://dejure.org/1991,16824)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - XII ZR 115/90 (https://dejure.org/1991,16824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgerichts an die Wertfestsetzung aus dem Berufungsurteil bei Übersteigen der Grenze von 40.000,00 DM - Einschränkung der dem Gericht eingeräumten Ermessensfreiheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen einer Streitwertfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - XII ZR 115/90
    Ein solcher Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden, die glaubhaft zu machen sind (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - NJW 1981, 579).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - XII ZR 115/90
    Durch diese Vorschrift wird die dem Gericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen einer Streitwertfestsetzung in § 3 ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit eingeschränkt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2, neue Tatsachen 1 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZR 92/15

    Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Neuer Vortrag zur

    Wird zur Begründung der Werts der Beschwer nach § 26 Nr. 8 EGZPO ein neues Angebot vorgelegt, muss dieses von dem Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob der behauptete Wert danach glaubhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1991 - XII ZR 115/90, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 27. August 2009 - VII ZR 161/09, juris Rn. 7).
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 258/00

    Heraufsetzung der Rechtsmittelbeschwer in der Revisionsinstanz

    Der an das Revisionsgericht gerichtete Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer kann zwar auch auf Tatsachen gestützt werden, die in den Tatsacheninstanzen weder behauptet noch festgestellt worden waren; diese müssen aber glaubhaft gemacht werden (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80, NJW 1981, 579; BGH, Urteil vom 30. Januar 1991 - XII ZR 115/90).
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